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Facebook unterliegt Faceporn

Im Oktober 2010 klagte Facebook gegen Faceporn wegen „Rufschädigung,  Verwirrung und Verwässerung“ hinsichtlich der eigenen Marke. Gestern wurde die Klage abgewiesen, nach einem so genannten Calder-Test, der auf dem Präzedenzfalll Calder v. Jones beruht.

via XBiz

Facebook verklagt Faceporn

In sozialen Netzwerken findet nicht nur die Anbahnung von geschäftlichen, sondern auch von privaten Kontakten statt. Wer allerdings intimere Fotos zeigen möchte, wird zumeist von den Nutzungsbedingungen ausgebremst. Diese Lücke plante Faceporn zu schließen und bezeichnete sich selbst als „the number one socializing porn and sex network“.

Nun wurde am 15. Oktober 2010 die Klage „Facebook v. Pederson“ beim U.S. District Court for the Northern District of California eingereicht. Die Firma Facebook, Inc. geht gerichtlich gegen Thomas Pederson vor, weil er unter der Domain faceporn.com sein sehr erwachsenes soziales Netzwerk betreibt und hinsichtlich Logo- und Seitengestaltung bei Facebook abgekupfert haben soll.

Gegenüber Computerworld äußerte sich Pressesprecher Simon Axte dahingehend, dass die Marke Facebook gegen „Rufschädigung,  Verwirrung und Verwässerung“ geschützt werden müsse. Aktuell hat Faceporn seine Webseite gesperrt, wegen „unvorhergesehener Umstände“, wie es bei Twitter heißt.

Bereits in der Vergangenheit verklagte Facebook andere soziale Netzwerke, die die Worte „face“ oder „book“ verwendeten, beispielsweise die Portale PlaceBook und Teachbook.