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Hups, angedockt!

Bundesgerichtshof am 16. Februar 2012 in der Strafsache 3 StR 13/12 wegen Beleidigung:

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Beleidigung zur Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Von einem weiteren Tatvorwurf hat es ihn freigesprochen. Nach den Feststellungen näherte sich der seit dem Jahr 2000 in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Angeklagte einer Mitpatientin vollständig bekleidet von hinten, drückte sein Becken gegen ihr Gesäß und sagte „Hups, angedockt!“. Der Anstoß war so fest, dass die Geschädigte das nicht erigierte Geschlechtsteil des Angeklagten spürte und einige Schritte nach vorne machen musste, um die Kraft des Stoßes aufzufangen.

Gegen den Schuldspruch bestehen rechtliche Bedenken. In einer sexuell motivierten Handlung allein kann regelmäßig keine ehrverletzende Kundgabe von Missachtung gesehen werden. Ein Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung erfüllt nur dann den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine von ihm gewollte herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BGH, Beschluss vom 12. August 1992 – 3 StR 318/92, BGHR StGB § 185 Ehrverletzung 4).

Bundesgerichtshof erlaubt Thumbnails

Mit Urteil vom 29. April 2010 entschied der Bundesgerichtshof, dass Google so genannte Thumbnails, also daumennagelgroße Vorschaubilder, anzeigen darf, ohne gegen das Urheberrechtsgesetz zu verstossen. Denn die klagende Künstlerin habe „den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.“

Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08 – Vorschaubilder

BGH-Pressemitteilung vom 29. April 2010

Der Sex der frühen Jahre

Bedenkliches und Merkwürdiges aus dem Leben eines Richters wird in dem Blawg „Im Namen des Volkers“ gesammelt. In der Kategorie „Der Sex der frühen Jahre“ finden sich herrliche BGH-Urteile mit (aus heutiger Sicht) skurrilen Ausführungen. Beispiele:

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