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Kein Weihnachtsfrieden

Leider ist eine alte behördliche Tradition aus der Mode gekommen, nämlich der so genannte Weihnachtsfrieden. Dieser begann für gewöhnlich eine Woche vor Weihnachten und endete Anfang Januar des nachfolgenden Jahres. In dieser Zeit wurden keine belastenden Bescheide und ablehnenden Verwaltungsakte erlassen.

Mit Datum vom 20. Dezember 2010 versendete die bayerische Landesmedienanstalt (BLM) einen Bußgeldbescheid gegen meinen Mandanten. Ihm wird vorgeworfen,

Inhalte verbreitet oder zugänglich gemacht zu haben, welche Darstellungen enthalten, die geeignet sind die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, ohne das durch technische oder sonstige Mittel oder durch zeitliche Begrenzung auf 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr sichergestellt wurde, dass die Wahrnehmung Kindern oder Jugendlichen unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wurde.

Frohes Fest!

Der neue JMStV

Es wird Zeit, dass der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft tritt, denn es mehren sich die Verfahren wegen Verbreitung entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte. Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte dürfen gemäß dem geltenden § 5 JMStV nur zwischen 22 Uhr bzw. 23 Uhr und 6 Uhr im Internet gezeigt werden. Diese Regelung nennt sich Sendezeitbegrenzung, steht seit 2003 im Staatsvertrag und ist der Röhrenradio-Weltsicht des Gesetzgebers geschuldet.

Leider wurde es im Rahmen der JMStV-Novellierung versäumt die Sendezeitbegrenzung abzuschaffen. Stattdessen dürfen Internetanbieter ab 1. Januar 2011 eine „freiwillige“ Alterskennzeichnung ihrer Websites vornehmen. Alterskennzeichen sind keine gute Lösung, aber besser als Sendezeiten. Der Teufel wird mit dem Beelzebub ausgetrieben.

Schade, dass sich die Debatte im Netz nicht mit den weiteren Problemfeldern des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages beschäftigte. Beispielsweise den strengeren Vorschriften für Altersverifikationssysteme oder den Sperrungsverfügungen. Besonders die Möglichkeit von Sperrungsverfügungen nach § 20 Abs.4 JMStV i.V.m. § 59 Abs.4 RStV birgt eine Sprengkraft, die weit über das Zugangserschwerungsgesetz hinausgeht.

Foto: Schreiben aus aktuellen Verfahren wegen Verbreitung so genannter entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte von den folgenden Landesmedienanstalten: Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK).

Bayerische Medienkontrolleure unter Korruptionsverdacht

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), die das Privatfernsehen beaufsichtigt, gerät durch fragwürdige Geschäfte unter CSU-Parteifreunden ins Zwielicht. Der frühere Landtagsabgeordnete und langjährige Vorsitzende des Kontrollgremiums der Medienzentrale, Klaus Kopka, hat von den Betreibern des „Bayern Journal“ rund 215.000 Euro an „Darlehen“ erhalten, so die Süddeutsche Zeitung.

BLM-Präsident Ring erfuhr von den Zahlungen bereits im Frühsommer 2003, aber informierte nicht die Öffentlichkeit. Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring ist zudem Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Auch hier hatte es nach einer undurchsichtigen Gutachtenvergabe den Vorwurf von Mauschelei gegeben. Die Bayern-SPD spricht von CSU-Filz in Reinkultur und fordert einen Bericht der Staatsregierung im Landtag.

Wolf-Dieter Ring