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Romantischer Hurensohn

Mit frischen Formaten will sich die ARD auf ihren Spartenkanälen einen jüngeren Anstrich geben. Eine dieser neuen Sendungen ist Klub Konkret, in der heutigen Ausgabe mit dem Thema „Monogamie und Liebe“. Als Experiment nahm das Team eine romantische Coverversion des Rapsongs „Hurensohn“ von K.I.Z. auf. Offenbar zu viel für den verantwortlichen SWR. Der Clip verschwand aus dem Netz.

via Meedia // Diskussion über Pornorap

Mit dem Zweiten sieht man weniger

Diese Woche veranstalteten ZDF, ARD und Kirchen eine Jugendmedienschutztagung. Ich war nach Mainz eingeladen, um mit Prof. Dr. Wolfgang Schulz über „gesetzliche Verbote“ zu diskutieren. Für alle Teilnehmer der Veranstaltung wurde das ZDF-WLAN geöffnet. Wie sich herausstellte, ist dieses öffentlich-rechtliche Internet gefiltert und der Medienpädagoge Jürgen Ertelt machte mich darauf aufmerksam, dass auch mein Blog gesperrt wird. Bei Aufruf kommt folgender Hinweis:

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

das ZDF ermöglicht seinen Mitarbeitern den Zugriff auf Internet-Seiten mit ZDF-Systemen. Dieser Zugang zum Internet wird durch eine Software geschützt. Die Software sucht nach speziellen Stichwörtern in verschiedenen Kategorien und meldet Seitenaufrufe, die diese Stichwörter enthalten. Ihr Rechnersystem hat versucht, auf eine dieser Seiten zuzugreifen…

Am Abend sprach ich bei einem Glas Wein mit dem ZDF-Jugendschutzbeauftragten Dr. Gunnar Krone und er sagte mir die Entsperrung zu. Den 3.600 ZDF-Mitarbeitern konnte also geholfen werden. Es reicht wohl noch nicht, dass die Berliner Bibliotheken sperren.

Ausweis mit Mängeln

Am 1. November 2010 startet die Einführung des ePA neuen Personalausweises. Bereits im Vorfeld wurden gravierende Mängel festgestellt. PlusMinus prüfte in Zusammenarbeit mit dem Chaos Computer Club die Basis-Lesegeräte. Offenbar ist es  problemlos möglich, sensible Daten abzufangen – einschließlich der geheimen PIN. Der PlusMinus-Bericht wird am heutigen Dienstag um 21.50 Uhr auf ARD versendet.

Zusätzlich schießt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im jüngsten Halbjahresbericht gegen den Personalausweis, soweit er zur „Volljährigkeitsprüfung mittels persönlicher Identifizierung“ eingesetzt werden soll. Denn er sei „keinesfalls per se als Authentifizierungsinstrument geeignet, auch wenn im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu § 18 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAG) ausdrücklich festgehalten wird, dass der Personalausweis vom Personalausweisinhaber dazu verwendet werden kann, seine Identität gegenüber Dritten elektronisch nachzuweisen.“