In eigener Sache

Vor drei Monaten hat die Berliner Rechtsanwaltskammer gegen mich ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet. In einem Schreiben wurde mitgeteilt, es könnte sich bei der Verwendung der Domain www.pornoanwalt.de und durch die inhaltliche Gestaltung um eine sehr aufdringliche und marktschreierische und damit unsachliche Werbung im Sinne der §§ 43b BRAO, 6 BORA handeln. Gestern wurde das Verfahren eingestellt – ohne Angabe von Gründen.

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