Rechtsbehelfsbelehrung

Heute hat die Bundesregierung die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess beschlossen. In den übrigen Verfahrensordnungen sind solche Belehrungen bereits vorgeschrieben. Hin und wieder wird von Gerichten auch falsch belehrt. Erst kürzlich erhielt ich vom Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Urteil, in dem die Berufung ausdrücklich zugelassen war, was die Ausnahme ist. Jedoch war die Rechtsbehelfsbelehrung für einen Antrag auf Berufungszulassung gefasst. Das fiel dem Gericht auch auf und so folgte fünf Tage später die dringende Aufforderung das gefaxte Urteil per Post zurückzuschicken. Drei Wochen später war das Urteil dann wieder da, mit Berichtigungsbeschluss und korrekter Rechtsmittelbelehrung.