Tierliebe

Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass ein Verein, der „die Information der Gesellschaft über Zoophilie“ und „die partnerschaftliche Liebe zum Tier“ bezweckt, nicht in das Register einzutragen ist, weil „Penetration von Wirbeltieren“ gegen § 17 Tierschutzgesetz verstößt.

(Beschluss vom 19. Oktober 2011, Az.: 25 W 73/11)