Phallometrische Tests

In einem aktuellen Bericht kritisiert die EU-Grundrechteagentur so genannte „phallometrische Tests“ an Asylbewerbern in Tschechien. Bei diesen Tests werden Männern, denen eine Verfolgung wegen Homosexualität in ihrer Heimat droht, heterosexuelle Pornofilme gezeigt und ihnen dabei der Blutfluss zum Penis gemessen.

Es sei für die Asylbewerber entwürdigend und verstoße gegen die Grundrechtecharta der EU, so die Agentur. Innenminister Radek John hatte dagegen die Tests verteidigt. Die Asylbewerber müssten den tschechischen Behörden überzeugend beweisen können, dass sie Homosexuelle sind. Andernfalls hätten sie keinen Anspruch auf Asyl. „Dann sollen sie doch in ein Land gehen, wo diese Tests nicht durchgeführt werden und dort Asyl beantragen“, sagte John.

Bereits im September 2009 hatte das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden (Az.: 6 B 32/09), dass die Rückführung eines iranischen Asylbewerbers nach Tschechien nicht rechtmäßig sei, denn…

…vorliegend sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Gewährung von Eilrechtsschutz in Deutschland gegeben, weil der Antragsteller unwidersprochen geltend machen kann, dass er in der Tschechischen Republik einer sexologischen und phallometrischen Untersuchung unterzogen werden soll und ein Schriftstück tschechischer Behörden vorlegt, wonach die Weigerung sich einer sexologischen Untersuchung zu unterziehen, die Beendigung des Asylverfahrens nach sich ziehen kann…

Damit steht zur Überzeugung des Gerichts zumindest mit der für dieses Eilverfahren hinreichenden Sicherheit fest, dass der Antragsteller in der Tschechischen Republik einem Zugangshindernis zum Asylverfahren begegnen wird, dessen Menschenrechtskonformität nach dem gegenwärtig überschaubaren Sachstand mindestens sehr zweifelhaft erscheint.

6 Gedanken zu „Phallometrische Tests

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