3.147 Entscheidungen der Bundesprüfstelle bleiben geheim

Mit Urteil vom 1. Dezember 2016 (Az.: 13 K 5269/14) entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass 3.147 Indizierungsentscheidungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) geheim bleiben. Es handelt sich ausnahmslos um Entscheidungen zu indizierten Websites, die über #BPjMleak veröffentlicht worden waren. Ich hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz geklagt. Die Richter sahen „die öffentliche Sicherheit gefährdet“ und lehnten ab, mit der selben Begründung wie 2013.

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