Heimatverbunden und kaum pervers

Vergangene Woche vermeldete der STERN die Porno-Vorlieben der Deutschen: Heimatverbunden und kaum pervers. In Zusammenarbeit mit Pornhub hatte man Statistiken ausgewertet und journalistisch aufbereitet. Beispielsweise zur durchschnittlichen Verweildauer auf Pornhub, sortiert nach Bundesländern:

Pornhub Verweildauer

Über die Analyse von Pornhub und STERN hatte ich mit einem Statistik Quickie berichtet. Leider missfiel dieser Beitrag der Stelle jugendschutz.net und gestern erhielt ich eine förmliche Beanstandung. Darin wird bemängelt, dass das Blog pornoanwalt.de „unzulässige Inhalte frei zugänglich“ macht, weil die URL pornhub.com mit „Entscheidung Nr. E 8750 (V) vom 25.06.2009 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert worden“ sei. Damit verstoße eine Verlinkung auf den entsprechenden PR-Artikel von Pornhub (/insights/pornhub-germany) gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Ob diese Annahme auch dem STERN (… Golem, cachy, N24, BILD, Basic Thinking, PC Games) bekannt ist?

Es stellen sich drei interessante juristische Fragen: Ist die Indizierung einer kompletten Website verhältnismäßig? Kann eine Indizierungsentscheidung aus dem Juni 2009 einen harmlosen PR-Artikel aus dem Mai 2014 erfassen? Und sind Indizierungen von Websites effektiv?

PS: Den Link im Statistik Quickie habe ich entfernt. Weitere Informationen zur Indizierung von Websites in dem folgendem Beitrag: Heimlich, still und leise.

5 Gedanken zu „Heimatverbunden und kaum pervers

  1. Krischn

    I think I see what you did there.

    Ob jugenschutz.net das wohl jetzt wieder beanstandet, worauf Sie dann möglicherweise unter erneuter mehrfacher Nennung der beanstandeten Domain im Blog hinweisen, womöglich wieder mit einer lehrreichen Statistik von dem Laden?

    Liebe Grüße,
    Barbara

  2. Somaro

    Es stellt sich doch erstmal nur eine Frage:

    Ist Jugendschutz.net berechtigt, anderen vorzuschreiben, worauf sie zu verlinken haben?
    Eine Seite die von sich behauptet von den Jugendministern (was ist das überhaupt) gegründet worden zu sein, im Impressum aber nur eine einzelne Privatperson nennt?

    Wenn diese Frage mit Ja beantwortet wird, ist die nächste juristische Frage warum dieser Blog angesprochen wurde und nicht die „traditionellen Medien“?

    Ud dann… och, da fallen mir noch etwa fünf weitere Fragen ein.

    Und dann könnte man sich fragen, wie man darauf reagiert. Ich halte Selbstzensur nämlich nicht für sinnvoll. Und von Selbstzensur gehe ich jetzt aus, da Sie keinerlei Schriftverkehr (Beschwerde über die Beanstandung, etc.) veröffentlichen.

    Und dann, ganz am Schluss, wenn man gar nichts mehr zu tun hat, dann könnte man sich über Grundsatzentscheidungen bezüglich Zensur und Indizierung beschäftigen. Gerade die letzte Frage ist nämlich keine juristische sondern eine gesellschaftliche, kriminalistische und moralische Frage.

  3. Klopfer

    Da Webseitenindizierungen auf die Listen C oder D kommen, die nicht veröffentlicht werden, wie kann dann überhaupt erwartet werden, dass man nicht auf solche Seiten verweist?

  4. Sinnesrausch

    Mir stellt sich vor allem die Frage, ob außerhalb von Hamburgs Vorzeige-Untenehmen Fundorado überhaupt noch irgendein Mensch mit ein paar Gehirnzellen darauf einlassen würde, in Deutschland Pornos zu verkaufen. Ähhmm…. neee. Warum auch.

  5. Gernot

    Mal etwas Anderes: Könnte es sein, dass die Nutzer in den Bundesländern mit unterdurchschnittlichen Verweildauern bei Pornhub

    bessere Seiten

    kennen?

Kommentare sind geschlossen.