Archiv für den Monat: September 2012

Tierbordelle

Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass ein Verbot der Sodomie im Tierschutzgesetz verankert wird. In der Empfehlung heißt es:

Fälle von Sodomie wie auch Verdachtsfälle sind bislang einer Ahndung schwer zugänglich, da der Nachweis der in § 17 TierSchG normierten Schmerzen, Leiden oder Schäden aus unterschiedlichen Gründen oft nicht zu erbringen ist. Sodomie meint eine besondere Form der Beziehung zwischen Tier und Mensch unter Einschluss sexueller Handlungen. Auch bei ohne feststellbare Schmerzzufügung erfolgenden Eingriffen ist ein Verbot angebracht, um der Staatszielbestimmung des Artikels 20a GG Genüge zu leisten. Das tierische Wohlbefinden ist ein Rechtsgut von immer größer werdender Bedeutung, so dass es gesetzlich geschützt werden muss. In Bezug auf sexuelle Handlungen sind Tiere wie ein nicht einwilligungsfähiger Mensch oft wehrlos. Sie müssen daher vor menschlichen Eingriffen in ihre artgerechte Selbstentfaltung bewahrt werden.

Dass die Rechtslage zurzeit lückenhaft ist, zeigt das folgende Beispiel: Der eine sexuelle Handlung zwischen einem Mensch und einem Tier zwecks Verbreitung Filmende ist nach §§ 11, 184a StGB strafbar, der unmittelbar Handelnde kann aber nicht belangt werden. Auch die Tatsache der inzwischen wohl auch in Deutschland aufkommenden „Tierbordelle“ unterstreicht einen bestehenden Regelungsbedarf.

Im aktuellen Entwurf vom 29. August 2012 wurde diese Anregung aufgenommen:

Die Bundesregierung teilt das Anliegen des Bundesrates, ein Verbot zoophiler Handlungen zum Schutz des Wohlbefindens von Tieren in das Tierschutzgesetz aufzunehmen, um Tiere vor artwidrigen sexuellen Übergriffen zu schützen. Die Bundesregierung anerkennt die Tatsache, dass sexuelle Handlungen an Tieren durch den Menschen geeignet sind, den Tieren regelmäßig zumindest Leiden im Sinne des Tierschutzrechts zuzufügen, da hierdurch die Tiere zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen werden. Darüber hinaus trägt ein solches Verbot auch dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung, was auch Grund für die Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz war (BT-Drs. 14/8860). Die Bundesregierung wird die Möglichkeiten eines bußgeldbewehrten Verbots prüfen. Sie strebt an, im weiteren Gesetzgebungsverfahren einen entsprechenden Formulierungsvorschlag vorzulegen.

Dildo vs. Airline

Ein schwules Paar aus dem US-Bundesstaat Virginia hat die Fluggesellschaft United Continental wegen homophober Diskriminierung verklagt. Die Klage lautet auf absichtliche Zufügung von emotionalem Stress, Verletzung der Privatsphäre und Nachlässigkeit. Gepäckabfertiger am George-Bush-Flughafen in Houston hatten einen Dildo aus der Tasche des Paares entfernt, mit stinkender Flüssigkeit beschmiert und dann auf die geöffnete Tasche geklebt. Diese lief über das Gepäckband, was das schwule Paar zum Gelächter der anderen Reisenden machte.