Archiv für den Monat: Mai 2012

Thanks, Smokey!

Thanks, Smokey!

Rotten.com

Die Website Rotten.com wurde im November 1999 durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften indiziert (Entscheidung Nr. 5676), unter anderem wegen „detaildrastischer Abbildungen sexueller Handlungen wie Fellatio oder Manipulation der Geschlechtsorgane mittels Gegenständen.“ Diese Indizierung hat zur Folge, dass die Website in allen deutschen Suchmaschinen gesperrt ist, beispielsweise Google.de. Was von solcherlei Jugendschutz zu halten ist, äußerten die Macher bereits im Mai 1997 mit sehr deutlichen Worten:

The net is not a babysitter! Children should not be roaming the Internet unsupervised any more than they should be roaming the streets of New York City unsupervised. We cannot dumb the Internet down to the level of playground.

Freude am Fahren

Die USA sind bekannt für kuriose Schadensersatzklagen. Doch die gegen Motorradbauer BMW und Sitzhersteller Corbin setzt neue Maßstäbe. Ein Kalifornier fordert Entschädigung für eine schmerzhafte Dauererektion (Priapismus). In der Klageschrift vom 25. April 2012 heißt es:

Plaintiff was riding his 1993 BMW motorcycle equipped with a Corbin-Pacific seat. The ride lasted approximately two hours each way to Plaintiff’s destination…

Plaintiff now suffers from priapism (a long lasting erection), and has been experiencing continuing problems since his motorcycle ride. He is now unable to engage in sexual activity, which is causing him substantial emotional and mental anguish. Plaintiff is distraught and distressed because of this. Defendants, and each of them, are liable to Plaintiff due the their negligent design, manufacture and/or installation of the seat on Plaintiff’s motorcycle.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Heute hat die Bundesregierung die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess beschlossen. In den übrigen Verfahrensordnungen sind solche Belehrungen bereits vorgeschrieben. Hin und wieder wird von Gerichten auch falsch belehrt. Erst kürzlich erhielt ich vom Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Urteil, in dem die Berufung ausdrücklich zugelassen war, was die Ausnahme ist. Jedoch war die Rechtsbehelfsbelehrung für einen Antrag auf Berufungszulassung gefasst. Das fiel dem Gericht auch auf und so folgte fünf Tage später die dringende Aufforderung das gefaxte Urteil per Post zurückzuschicken. Drei Wochen später war das Urteil dann wieder da, mit Berichtigungsbeschluss und korrekter Rechtsmittelbelehrung.

FOCUS zensiert

Die digitale Ausgabe des aktuellen FOCUS ist am Wochenende verzögert und mit zensiertem Cover erschienen. Das Titelbild wurde wegen E-Kiosk-Betreiber „Zinio“ verändert, da dieser Sanktionen von Apple befürchtete. Ein FOCUS-Sprecher: „Zinio hat gedroht, die Ausgabe nicht online zu stellen. Das konnten wir mit Rücksicht auf unsere Abonnenten nicht machen.“

Quellen: focus.de / heise.de

Petzi und das Bumstier

Schotter-Mizi

Ein nackter Hintern erschüttert die Politik in Österreich. Auf Facebook war am 3. Mai eine Satire in Zusammenhang mit Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) erschienen. Aber nicht auf irgendeiner Seite, sondern auf derjenigen von Klagenfurts Bürgermeister Christian Scheider. Dieser sprach von einem „bedauerlichen Vorfall“. Ein Mitarbeiter habe den Kommentar „versehentlich“ online gestellt. Die Bundesleiterin der ÖVP-Frauen, Dorothea Schittenhelm, forderte Scheider zum Rücktritt auf. Das Posting sei „zutiefst empörend und menschenverachtend“. „Eine derartig geschmacklose Art und Weise, mit Menschen umzugehen, ist unerträglich und hat keinen Platz in der österreichischen Politik“.

Quelle: futurezone.at