Archiv für den Monat: Februar 2012

Die Stoßburg

Im aktuellen SPIEGEL (Nr.9/2012) wird der CSU-Bundestagsabgeordneten Dagmar Wöhrl vorgeworfen, sich bei einer Reise nach Myanmar und Laos daneben benommen zu haben. Ob die Vorwürfe zutreffen ist umstritten. Jedenfalls wehrt sich die Politikerin mit guten Argumenten. Spiegelseitig wird bis zurück in die 70er-Jahre gewühlt, als Wöhrl sowohl Miss Germany, als auch Nebendarstellerin in dem Erotikstreifen Die Stoßburg war. Was haben diese „Jugendsünden“ mit dem heutigen Disput zu tun? Nichts! Dazu kann nur Konstantin Wecker zitiert werden: „Jeder Mensch hat in seinem Leben schon einen Softporno gedreht, ich meine das jetzt symbolisch.“

 

PayPal als Moralpolizei

Der E-Book-Shop Smashwords ist von PayPal aufgefordert worden, bestimmte Bücher aus dem Angebot zu nehmen, wie TechCrunch berichtet. Bis morgen muss das Sortiment von „obszönem Material“ bereinigt sein, sonst droht der Zahlungsdienstleister die Zusammenarbeit zu beenden. Smashwords-Gründer Mark Coker will der Aufforderung nachkommen. In einem offenen Brief erklärt er, dass das sehr populäre PayPal tief in die Plattform integriert und ein Wechsel kaum möglich sei, schon gar nicht in wenigen Tagen. Laut der PayPal-Nutzungsrichtlinie (Nr. 2e) sind „Artikel, die als obszön anzusehen sind“, vom Verkauf ausgeschlossen. Im vorliegenden Fall ist „erotic fiction that contains bestiality, rape and incest“ betroffen. Der Blogger Chris Meadows ärgert sich: „Wer zur Hölle ist PayPal, dass sie sich selbst zum Richter darüber aufschwingen, was für eine Veröffentlichung geeignet ist und was nicht?“

Did Somebody Call A Plumber?

Did Somebody Call A Plumber?

Einmal Latex, immer Latex

Das Landgericht München hat eine Klage der früheren CSU-Politikerin Gabriele Pauli abgewiesen (14.02.2012, Az.: 9 O 29610/11). Pauli wollte Fotos von ihr in aufreizenden Posen und mit Latex-Handschuhen verbieten lassen. Der beklagte Bayerische Rundfunk brachte die Aufnahmen im Zusammenhang mit einem Ex-Erotikmodel, das sich um eine Position als Landrätin bewarb. „Diese Bilder werden ein Teil von Ihnen bleiben“, sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung. Pauli will das Urteil anfechten. Bereits vor fünf Jahren kam es zu einem Rechtsstreit mit der Zeitschrift Park Avenue.

„Die Adelheid“

In dem Lied „Die Adelheid” ist scheinbar von einer Tabakspfeife die Rede, die in Wirklichkeit jedoch ebenso unmißverständlich den männlichen Geschlechtsteil bezeichnen soll. Unter durchsichtigem verbalen Vorwand und in obszöner Weise werden der Geschlechtsverkehr sowie Manipulationen der Frau am männlichen Glied dargestellt…

Der Karneval gewährt Narrenfreiheit, aber nicht ein Ausnahmerecht, das unverdorbene sittliche Empfinden der Allgemeinheit zu verletzen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 1969 (Az. 1 Ss 211/69).

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Intimer Lauschangriff

Wird ein Verdächtiger polizeilich überwacht, dann muss der Kernbereich privater Lebensgestaltung absolut geschützt bleiben. Dieser Grundsatz gilt besonders bei der Telekommunikationsüberwachung und bei der akustischen Wohnraumüberwachung. Umfasst sind auch „Gefühlsäußerungen, Äußerungen des unbewussten Erlebens sowie Ausdrucksformen der Sexualität”, wie das Bundesverfassungsgericht zum “Großen Lauschangriff” urteilte (1 BvR 2378/98).

Aktuell war nun der Bundesdatenschutzbeauftragte gefordert, staatstrojanische Überwachungsmaßnahmen zu prüfen. Dabei machte er interessante Entdeckungen (Bericht, S.12*):

Anhand der von uns eingesehenen schriftlichen Aufzeichnungen der Gespräche fanden sich u.a. folgende Zusammenfassungen zu Gesprächen zwischen dem Beschuldigten und seiner Freundin in Südamerika:

  • „…kurzes erotisches Gespräch…“, 20.11.09, 14:31:54
  • „Gespräch übers Wetter und intime Angelegenheiten“, 20.11.2009, 15:43:24
  • „…Liebesbeteuerungen…“, 4.12.2009, 15:46:31, weiterer Wortlaut „…Danach Sexgespräch (Anm. Übers. Ab 15:52:20 bis 16:01:00 finden offensichtlich Selbstbefriedigungshandlungen statt)…“, „…weiter privat über Liebe…“

Die Tondateien zu diesen Gesprächen lagen noch vor. Das BKA führte aus, die Staatsanwaltschaft habe verfügt, die Dateien nicht zu löschen. Begründet wurde dies damit, dass eine Teillöschung technisch nicht möglich gewesen sei.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte schlussfolgert (Bericht, S.5*):

Die bei Maßnahmen der Quellen-TKÜ durch BKA und Behörden des Zollfahndungsdienstes eingesetzte Software ermöglicht es nicht, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffenden Inhalte ausgeleiteter Gespräche gezielt zu löschen. Damit wurde der vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelte Schutz zum Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei heimlicher Telekommunikationsüberwachung, nämlich eine unverzügliche Löschung und Nichtverwertung kernbereichsrelevanter Gesprächsinhalte, missachtet.

*Bericht über Maßnahmen der Quellen-TKÜ bei den Sicherheitsbehörden des Bundes.

 

DJane La Mica

Nur unter strengen Auflagen durfte Micaela Schäfer als „DJane La Mica“ bei einer After-Work-Party im bayerischen Aschaffenburg auflegen. Das städtische Ordnungsamt sah nicht nur eine Gefahr für das „seelische und geistige Wohl von Minderjährigen“, sondern auch für die DJane selbst: „Frau Schäfer ist durch die explizite Darstellung ihres Körpers in der Öffentlichkeit in erhöhtem Maß in Gefahr, als Sexualobjekt betrachtet zu werden.“

BWVAKTBOOM

„This is Jessica. She suffers from BWVAKTBOOM: Boyfriend Went Vegan, And Knocked The Bottom Out Of Me. A painful condition that occurs when boyfriends go vegan and can suddenly bring it like a tantric porn star…“ PETA hat wieder zugeschlagen.

F-Girls

Beschluss des Bundespatentgerichts vom 6. Dezember 2011 (Az.: 27 W (pat) 546/11) zur Eintragung der Wort-Bildmarke „F-Girls“:

In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 30 2009 015 088.5 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 6. Dezember 2011 durch Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, Richter Kruppa und Richterin Werner beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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Hello City!

Die französische Künstlerin Sandrine Estrade Boulet blickt mit anderen Augen auf die Stadt und zeigt ihre Eindrücke in dem Bildband Hello City!