Archiv für den Monat: Juli 2011

All the dirty words from Google

What do you love ist ein neuer Dienst von Google, der Suchfunktionalität mit weiteren Anwendungen kombiniert. Allerdings nicht für jedes Stichwort. Denn wer eines der „Dirty Words“ eintippt, der wird auf „Kittens“ mit Regenbogen weitergeleitet. Mal wieder wird vom Suchmaschinenriesen kräftig zensiert. Die komplette Liste verbotener Begriffe hat Jamie Dubs im Quelltext entdeckt:

anal
anus
ar5e
arrse
arse
ass
Weiterlesen

Frisch aus dem Giftschrank (Juli 2011)

Frisch aus dem Giftschrank, Bundesanzeiger Nr.113 vom 29. Juli 2011, Bekanntmachung Nr.8/2011 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:


Vampyros Lesbos, Polyband, München (Label Toppic), indiziert durch Entscheidung Nr. 2631 (V) vom 4. August 1986, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 160 vom  30. August 1986.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 164/11 vom 18. Juli 2011 (Pr. 460/11).

 

 


Mondo Erotico, Action Video, Anschrift unbekannt, indiziert durch Entscheidung Nr. 2625 (V) vom 11. August 1986, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 160 vom  30. August 1986.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 177/11 vom 18. Juli 2011 (Pr. 462/11).

 

 


Cathérine de Prémonville, Schamlos, Taschenbuch Nr.5425, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek, indiziert durch Entscheidung Nr. 2633 (V) vom 5. August 1986, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 160 vom  30. August 1986.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 166/11 vom 18. Juli 2011 (Pr. 455/11).

Konfrontationsschutz

Dresden. Porno-Alarm in den Einkaufstempeln der Landeshauptstadt. Schon zum wiederholten Mal laufen auf Werbebildschirmen am helllichten Tag vor Hunderten Passanten freizügige Sexfilme. Die Polizei ist nun auf der Suche nach den Sex-Hackern. Schreibt die BILD.

Im Übrigen richtet sich die Strafbarkeit eines solchen Verhaltens nicht nur nach Jugendschutzrecht und dem Hackerparagraf, sondern auch nach § 184 Absatz 1 Nr. 6 StGB. Danach „wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“, wer Pornografie „an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein.“

G-Spot Tornado

Der „Parental Advisory“-Aufkleber, der heute vor allem Käufer von HipHop-Platten vor expliziten und obszönen Liedtexten warnt, geht maßgeblich auf das Konto von „The Artist Formerly Known as Prince“. Mitte der 80er Jahre nahm Tipper Gore, ehemalige Frau des ehemaligen US-Vize-Präsidenten Al Gore, Anstoß an den Prince-Songs Darling Nikki und Sugar Walls (gesungen von Sheena Easton). Die von der besorgten Mutter als Reaktion gegründete Organisation Parents Music Resource Center (PMRC) verpflichtet die Musikindustrie seither, vor anstößigen Inhalten zu warnen – was teilweise kuriose Blüten treibt: 1986 musste auch das Album „Jazz From Hell“ von Frank Zappa mit einem Sticker versehen werden. Warum? Es enthält den Song G-Spot Tornado – ein Instrumentalstück.

Quelle: Der Westen

Schwengelheber

Die folgende Wort-/Bildmarke wurde wegen Verzicht der Inhaberin gelöscht. (Registernummer 30075551, Veröffentlichung im Markenblatt vom 29. Juli 2011)

via MarkenBlog

 

Windelfetisch?

Wenn Werber sich im mobilen Anzeigendschungel verirren, dann kann es zu skurillen Missverständnissen kommen. So geschehen in der populären iPhone-App 300+ Sex Positions, die eine Einblendung für Pampers zeigt: „Discover the wonders of baby’s development with Pampers Hello Baby App.“ Proctor & Gamble wird sich freuen.

via TechCrunch

Sexy Fingers

Video Fingers via Sexy Fingers

Graf Ficken zur Ritze

Den beiden folgenden Markenanmeldungen wurde vom DPMA die Eintragung versagt:


Graf Ficken, Wort-Bildmarke, 3020100448946:
Zurückweisung durch Erstprüfer-Beschluss.
Begründung: Täuschende Angabe (§ 8 II Nr. 4).
„ficken – Vulgärausdruck, der mit dem Titel “Graf” nur relativiert wird.”

 

 

 

 

 

 


Zur Ritze, Wort-Bildmarke, 3020100437812:
Zurücknahme nach Beanstandung.
Begründung: Verstoss gegen öffentliche Ordnung/gute Sitten (§ 8 II Nr. 5).
„sittlich anstößig, Frauendiskrimination”


via MarkenBlog

Fit for fuck

Die Firma Fitbit vertreibt einen Tracker, der am Körper getragen wird und per Sensor die Bewegungen der Fitnesswilligen protokolliert. Die erhobenen Daten werden zur Berechnung der „verbrannten Kalorien“ genutzt und online in einem Profil gespeichert. Dort kann der User nun auch die Aktivität angeben, die zur jeweiligen Bewegung geführt hat, beispielsweise „sexual activity“. So weit, so fit. Wenn aber diese intimen „Bewegungsprofile“ über Google einsehbar sind, dann wird es für alle Beteiligten peinlich…

via thenextweb via @waxpancake

Die große Nacht im Eimer

Das Ölgemälde Große Nacht von Georg Baselitz wurde vorgestern bei Sotheby’s in London für umgerechnet 2,6 Mio. Euro versteigert. Ein sehr ähnliches Werk, nämlich Die große Nacht im Eimer (links), wurde im Oktober 1963 in der West-Berliner Galerie Werner & Katz von der Staatsanwaltschaft wegen Unsittlichkeit beschlagnahmt. Der Strafprozess endete erst 1965 mit der Rückgabe des Bildes. Heute wird es im Museum Ludwig gezeigt.