Archiv für den Monat: April 2011

Frisch aus dem Giftschrank (April 2011)

Frisch aus dem Giftschrank, Bundesanzeiger Nr.66 vom 29. April 2011, Bekanntmachung Nr.4/2011 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:


Auf der Alm da gibt’s koa Sünd, UFA-ATB, München, indiziert durch Entscheidung Nr. 2525 (V) vom 9. Mai 1986, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 97 vom 31. Mai 1986.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 64/11 vom 18. April 2011 (Pr. 191/11).

 

 

 

 


Sex-Rallye, Starlight, Bochum (Label: Video Palace), indiziert durch Entscheidung Nr. 2534 (V) vom 6. Mai 1986, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 97 vom 31. Mai 1986.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 71/11 vom 18. April 2011 (Pr. 190/11).

 

 

 

 


Plaisirs d’Amour, Anne-Marie Villefranche, Taschenbuch Nr. 5366, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek, indiziert durch Entscheidung Nr. 3621 vom 15. Mai 1986, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 97 vom 31. Mai 1986.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 75/11 vom 18. April 2011 (Pr. 163/11).

 

 

 

 


Blockierte Bibliotheken

Während die Öffentlichen Bibliotheken Berlins bereits Websites blockieren, deren Schmuddeligkeit eher gering ist, wie beispielsweise BILD und PORNOANWALT (intern), wird in den USA eine dicke Debatte über so genannten „Library Porn“ geführt. Die staatlichen Bücherstuben in New York, Chicago und Los Angeles stellen sich auf den Standpunkt, dass der freie Pornokonsum vom First Amendment gedeckt sei. Statt Filter gegen Vollerotik einzusetzen, ist nun geplant, die alten Computerbildschirme gegen „privacy screens“ auszutauschen.

Päpstliche Präservativprüfung

Von Schwarwel

Siehe auch: Katholische Kondomgenehmigung

Sweet Little Pussycat

Sweet Little Pussycat – Andre Williams & His Orchestra

Der Ursprung der Welt

Ein Franzose verklagt Facebook, denn das Netzwerk sperrte sein Profil, weil er das Gemälde Der Ursprung der Welt von Gustave Courbet hochgeladen hatte. Nun wurde die französische Niederlassung des US-Unternehmen aufgefordert, dass Bild freizugeben und Schadensersatz zu leisten. Facebook beruft sich dagegen auf seine Nutzungsbedingungen, die Nacktheit verbieten.

Kein Beurteilungsspielraum für KJM

In zwei Urteilen entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 23. März 2011 über medienrechtliche Streitigkeiten, mit dem Ergebnis, dass der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei Anwendung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) kein Beurteilungsspielraum zukommt.

Aktenzeichen: 7 BV 09.2512 und 7 BV 09.2513; 7 BV 09.2517

Teletext Babez

Teletext vor zehn Jahren, aus einem Projekt des Künstlers Dragan Espenschied.

Deine Mutter

Der deutsche Rapper Haftbefehl entging am vergangenen Donnerstag nur knapp einer Indizierung seines Albums „Azzlack Stereotyp“ durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Diese hatte auf Anregung des bayerischen LKA ein Verfahren eingeleitet, jedoch nach Prüfung im sogenannten 12er-Gremium keine unsittliche oder verrohende Wirkung der Musik feststellen können. Die Songs von Haftbefehl drehen sich um das Straßenleben mit Frauen, Drogen und Gewalt. Ein hübscher Zweizeiler findet sich in dem Titel „Cho“:

Weil ich deine Mutter fick,
Bist du lange nicht mein Kind.

Wobei diese Beleidigung derart übertrieben ausfällt, dass eine Herabsetzung der Mutter sich dadurch abschwächt und ins Absurde verkehrt wird. Im Übrigen wurzelt das Phänomen der Deine-Mutter-Sprüche in der afroamerikanischen Jugendkultur und wurde bereits in den 1960er Jahren beschrieben.

Das Magazin „Hustler“ verwertete 1983 die Konstellation des Deine-Mutter-Witzes in einem vorgeblichen Interview mit Fernsehprediger Jerry Falwell und behauptete, er habe sein „Erstes Mal“ mit seiner Mutter besoffen auf dem Plumpsklo erlebt. Falwell verklagte den Herausgeber Larry Flynt, unterlag aber vor dem Supreme Court, weil die Fiktion offensichtlich und die Satire von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Den Gerichtsprozess schildert Miloš Forman in The People vs. Larry Flynt, wofür ihm 1997 der Goldene Bär von den Berliner Filmfestspielen verliehen wurde.

Pappa ante portas

Der Papst steht vor der Tür. Am 22. September wird er in Deutschland erscheinen. Rein vorsorglich bescheinigte die Bischofskonferenz, dass Berlin „keine gottlose Stadt“ sei und von Ratzi unbesorgt bereist werden könne. Ob die Kirchenoberhäupter wussten, dass gleichzeitig die Venus Messe stattfindet?

Nachtrag: Die Venus Messe wurde auf den 29. September bis 2. Oktober 2011 verlegt.

Feuchte Schoßgebete

Auf Feuchtgebiete folgen Schoßgebete – im Sommer kommt der zweite Roman von Charlotte Roche. Wieder wird es intim. Bereits das Erstlingswerk der Autorin war vom Verlag Kiepenheuer & Witsch wegen „Pornografieverdacht“ abgelehnt worden. Nicht so streng sah es damals die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Diese führte zwar ein Indizierungsverfahren gegen das Buch, aber kam zu dem Ergebnis, dass keine „Unsittlichkeit“ vorliegt. Dabei stützte sie sich auf eine Stellungnahme der Kommission für Jugendmedienschutz. In dieser heißt es: „Die Sprache ist explizit, aber relativ nüchtern, also nicht voyeuristischer Art. Grob-anreißerischer und derb-zotiger Wortschatz in Bezug auf sexuelle Handlungen wird nicht genutzt.“