Archiv für den Monat: Februar 2011

Frisch aus dem Giftschrank (Februar 2011)

Frisch aus dem Giftschrank, Bundesanzeiger Nr.32 vom 25. Februar 2011, Bekanntmachung Nr. 2/2011 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:

Hasenjagd in Tokio, All Video Programm, Essen (Label Geiselgasteig), indiziert durch Entscheidung Nr. 2485 (V) vom 28. Februar 1986, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr.60 vom 27. März 1986.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 24/11 vom 14. Februar 2011 (Pr. 16/11).

Néa, Emmanuelle Arsan, Taschenbuch Nr. 4304, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek, indiziert durch Entscheidung Nr. 3604 vom 13. März 1986, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 60 vom 27. März 1986.

Das Buch wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 31/11 vom 15. Februar 2011 (Pr. 1/11).

Wild Cat, Love Attack, Schallplattenhülle, Roadrunner Productions, Amsterdam/NL, indiziert durch Entscheidung Nr. 2494 (V) vom 17. März 1986, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 60 vom 27. März 1986.

Die Schallplattenhülle wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 34/11 vom 15. Februar 2011 (Pr. 4/11).

Fremdkörper in Anus und Rektum

Auf der deutschen Wikipedia ist der heutige Artikel des Tages:

Fremdkörper in Anus und Rektum

Ein Fremdkörper in Anus und Rektum, häufig auch rektale Fremdkörper (engl. rectal foreign) genannt, ist ein meist durch den After in den Mastdarm (Rektum bzw. lat. Rectum) eingeführter und dort befindlicher Gegenstand. Unter bestimmten Umständen kann ein rektaler Fremdkörper klinisch relevant werden. Dies ist dann der Fall, wenn der eingeführte Fremdkörper sich vom Patienten nicht in der vorgesehenen Form problemlos wieder entfernen lässt. Der umgekehrte Weg eines Fremdkörpers – Aufnahme über den Mund und Passage durch den gesamten Magen-Darm-Trakt bis ins Rektum – ist nur selten klinisch relevant. Rektale Fremdkörper gehören zu der Gruppe der gastrointestinalen Fremdkörper (Fremdkörper in den Verdauungsorganen). Es gibt keine zuverlässigen Daten über die Häufigkeit von klinisch relevanten rektalen Fremdkörpern. Sie dürfte langfristig betrachtet zugenommen haben. Die Dunkelziffer ist vermutlich sehr hoch. Fremdkörper in Anus und Rektum finden sich bei Männern erheblich häufiger als bei Frauen. In der überwiegenden Anzahl der Fälle wird der Fremdkörper freiwillig in das Rektum eingeführt.

Vor 60 Jahren: Randale in Regensburg

Die Demonstranten warfen Stinkbomben, skandierten Parolen, schmähten den Bischof und die Geistlichkeit. Heute vor 60 Jahren, am 21. Februar 1951, stand Regensburg am Rande eines Bürgerkriegs. Ausgelöst wurden die Tumulte von einem Kinofilm, der die Bevölkerung in Befürworter und Gegner entzweite. Die Sünderin lautete der Titel des Skandalstreifens, in dem die damals 25-jährige Hildegard Knef für wenige Sekunden ihre nackte Brust zeigte.

Süddeutsche via Kanzlei Kompa

Siehe auch: „Die Sünderin“, Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Dezember 1954 (Az.: I C 14.53), BVerwGE 1, 303, NJW 1955, 1203.

Guns for toys

Pünktlich zum Valentinstag bietet der Sexshop Pleasures aus Huntsville/Alabama den Tausch von Waffen gegen Sexspielzeug an. Make love not war!

Kein Sex mit IQ 48?

Ein britisches Gericht urteilte am 28. Januar 2011 über die Frage, ob ein 41-Jähriger mit dem Intelligenzquotient 48 die „mentale Kapazität für Geschlechtsverkehr“ besitzt und kam auf Grundlage des Mental Capacity Act zu dem Ergebnis, dass der Mann keinen Sex mit anderen Menschen haben dürfe.  Allerdings handelt es sich um eine einstweilige Entscheidung, die nach neunmonatiger Sexualerziehung des juristisch Kastrierten erneut überprüft werden muss. Bis dahin bleibt ihm „private masturbation, which he is allowed to perform in the bathroom or in his bedroom.“

via Telepolis via UK Human Rights Blog

Kult um den Busen

ARTE TV zeigt am Donnerstag die französische Dokumentation Kult um den Busen:

Weibliche Formen und ihr Anblick lösen die unterschiedlichsten Assoziationen und Fantasien aus. Der Busen steht, mal gut kaschiert, mal gekonnt in Szene gesetzt oder gar entblößt, für Erotik, Mutterschaft, Freizügigkeit und Natürlichkeit gleichermaßen. Dabei ist er in der Werbung, in Filmen und Musikvideos allgegenwärtig. Doch auch die Kunst hat seit langem den Reiz der weiblichen Brust erkannt. Die Dokumentation widmet sich dem wohl weiblichsten aller Körperteile.

Siehe auch Vera Lengsfeld und Recht auf Busenfreiheit.

Gemüseporno

Die Tierschutzorganisation PETA hat mal wieder einen Werbespot für den Super Bowl produziert und eine pornomäßige Website dazu erstellt. Erwartungsgemäß wurde die Ausstrahlung des Spots vom konservativen TV-Sender Fox abgelehnt.

Pornografie und Meinungsfreiheit

Mit deutlichen Worten urteilte am 26. Januar 2011 ein kalifornisches Berufungsgericht zum Verhältnis von Pornografie und Meinungsfreiheit. Der Kläger, der kostenpflichtige Pornos im Internet anbietet, war gegen Redtube.com wegen Wettbewerbsverzerrung durch die Instanzen gegangen und gescheitert. In der Klageschrift hatte er argumentiert, dass Betreiber mit Bezahlschranken durch unentgeltliche Streamingsites in ihrer Existenz bedroht seien. Dazu heißt es lapidar in der Urteilsbegründung:

In the 21st century, businesses of all kinds are having to adapt to a constantly changing commercial landscape.  The business that the parties describe as the “adult entertainment” industry is no exception.  Websites that originally made their money by offering such material on a subscription or pay-per-view basis are being replaced by “tube” websites which offer their content for free and make their money through advertising.

Aber das Gericht wies die Klage nicht nur ab, sondern ordnete das Verfahren auch als „Strategic Lawsuit Against Public Participation“ (SLAPP) ein. Damit wird sie als Versuch gebrandmarkt, das in der US-Verfassung verbriefte Recht auf freie Rede einzuschränken:

We conclude that the plaintiff’s complaint was subject to a SLAPP motion because it arose from the defendants’ conduct in furtherance of their right of free speech on a public issue.

Und zum Verhältnis von Pornografie und Meinungsfreiheit stellten die Richter fest:

We agree with Bright (Anm.: Anbieter von Redtube.com) that the publication of a video on the Internet, whether it depicts teenagers playing football or adult entertainment qualifies as “conduct in furtherance of . . . free speech . . . .”

KEVIN CAMMARATA v. BRIGHT IMPERIAL LIMITED, BANGBROS.COM et al.

Randnotiz: Redtube.com steht in den Top Ten Blacklisted Websites auf Platz 7, noch vor Pornhub.com und Playboy.com. Auch die deutsche Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat die Website indiziert, wie der Aufruf bei Google.de zeigt.