Archiv für den Monat: Oktober 2010

Sitte und Moral

Bundespatentgericht, Beschluss vom 28.September 2010 (27 W (pat) 96/10):

In der Beschwerdesache betreffend die Markenanmeldung 307 11 542.9 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 28. September 2010 durch Vorsitzenden Richter Dr. Albrecht, Richter Kruppa und Richterin Werner beschlossen:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

… Das ist damit begründet, das angemeldete Zeichen verstoße gegen die guten Sitten, so dass ihm das Eintragungshindernis nach §8 Abs. 2 Nr.5 MarkenG entgegenstehe. Maßgeblich sei dabei die Auffassung der Gesamtheit der durchschnittlich informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der maßgeblichen Waren, wobei weder eine übertrieben laxe noch eine besonders feinfühlige Ansicht entscheidend sei.

Zwar dürfe nicht unberücksichtigt bleiben, dass die maßgebliche Verkehrsauffassung von einer fortschreitenden Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral geprägt werde. Zeichen mit einer diskriminierenden, die Menschenwürde verletzenden Aussage dürfe aber kein staatlicher Markenschutz verliehen werden.

Auch wenn die Fans der Anmelderin die angemeldete Darstellung als Aufdruck auf Merchandisingprodukten bzw. auf Bühnen und Plakaten akzeptiert hätten, bedeute dies nicht, dass alle die Erteilung des angemeldeten Zeichens als Marke akzeptierten. Dabei sei zu berücksichtigen, dass sich die beanspruchten Waren an breite Kreise, auch an Kinder, richteten.

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Neues von .XXX

Gastbeitrag von Florian Hitzelberger

ICM Registry Inc., designierte Registry der Porno-Domain .XXX, hat die renommierte Werbeagentur M&C Saatchi mit der Vermarktung beauftragt. Wie theregister.co.uk meldet, bereitet Saatchi eine Kampagne aus zwei Phasen vor: in Phase eins will ICM die Porno-Industrie gewinnen, die sich bisher gegen .xxx wehrt und Zensur fürchtet; in Phase zwei sollen die Domains dann unter das gewöhnliche Volk gebracht werden. Es wird erwartet, dass ICM Registry die Endung als Domain für verantwortungsvolle Mitglieder der Porno-Branche vermarkten wird, was sich unter anderem auf die veröffentlichten Inhalte auswirken soll. Durchgesickert sind auch einzelne Details der Vergabe: anstelle von Sunrise-Phasen plant ICM Registry offenbar, ausgewählte Premium-Domains wie porn.xxx oder sex.xxx als Directory-Domains zu führen, unter denen sich zahlreiche Anbieter kostenfrei listen lassen können. Die Registrierungsgebühr pro .xxx-Domain dürfte im übrigen deutlich über US$ 60,– liegen. Allerdings ist nach wie vor offen, ob .xxx tatsächlich eingeführt wird.

Pornofreunde

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 1. Juni 2010 (Az.: I-4 U 224/09):

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Google Blacklist

Vor vier Wochen führte Google die Instant-Funktion ein. Bereits beim Eintippen einer Suchanfrage werden erste Ergebnisse in Echtzeit anzeigt. Allerdings stellte sich schnell heraus, dass Google bei einigen Anfragen sehr schweigsam reagiert. So sperrt sich die Instant-Funktion beispielsweise gegen Wörter wie Akt, Porno, Amateur und sexy, aber auch gegen Paris Hilton und Pamela Anderson. Nun wurden auf der Website 2600.com die blockierten Begriffe aufgelistet, von adUlt bis zoopHilia, jeweils von Google gesperrt ab den Großbuchstaben.

Frisch aus dem Giftschrank (September 2010)

Frisch aus dem Giftschrank, Bundesanzeiger Nr.148 vom 30. September 2010, Bekanntmachung Nr.12/2010 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien:

Ceylon my love, indiziert durch Entscheidung Nr. 2377 (V) vom 18. Oktober 1985, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 205 vom 31. Oktober 1985.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 218/10 vom 16. September 2010

 (Pr. 859/10).

Geh zieh dein Dirndl aus indiziert durch Entscheidung Nr. 2379 (V) vom 3. Oktober 1985, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 205 vom 31. Oktober 1985.

Der Videofilm wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 219/10 vom 16. September 2010 (Pr. 857/10).

Tokugawa III – Im Rausch der Sinne indiziert durch Entscheidung Nr. I 51/09 vom 6.November 2009, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 180 vom 27. November 2009.

Die DVD wird aus der Liste der jugendgefährdenden Medien gestrichen.

Entscheidung Nr. A 235/10 vom 16. September 2010 

(Pr. 923/10).