Archiv für den Monat: August 2010

Der neue JMStV

Es wird Zeit, dass der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft tritt, denn es mehren sich die Verfahren wegen Verbreitung entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte. Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte dürfen gemäß dem geltenden § 5 JMStV nur zwischen 22 Uhr bzw. 23 Uhr und 6 Uhr im Internet gezeigt werden. Diese Regelung nennt sich Sendezeitbegrenzung, steht seit 2003 im Staatsvertrag und ist der Röhrenradio-Weltsicht des Gesetzgebers geschuldet.

Leider wurde es im Rahmen der JMStV-Novellierung versäumt die Sendezeitbegrenzung abzuschaffen. Stattdessen dürfen Internetanbieter ab 1. Januar 2011 eine „freiwillige“ Alterskennzeichnung ihrer Websites vornehmen. Alterskennzeichen sind keine gute Lösung, aber besser als Sendezeiten. Der Teufel wird mit dem Beelzebub ausgetrieben.

Schade, dass sich die Debatte im Netz nicht mit den weiteren Problemfeldern des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages beschäftigte. Beispielsweise den strengeren Vorschriften für Altersverifikationssysteme oder den Sperrungsverfügungen. Besonders die Möglichkeit von Sperrungsverfügungen nach § 20 Abs.4 JMStV i.V.m. § 59 Abs.4 RStV birgt eine Sprengkraft, die weit über das Zugangserschwerungsgesetz hinausgeht.

Foto: Schreiben aus aktuellen Verfahren wegen Verbreitung so genannter entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte von den folgenden Landesmedienanstalten: Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK).

Wochenend Sex – für Sie und Ihn

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Entscheidung Nr. 5726 vom 10. Juni 2010, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 93 vom 25. Juni 2010.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat in ihrer 627. Sitzung vom 10. Juni 2010 beschlossen:

Das Magazin „Wochenend Sex  – für Sie und Ihn“ Nr. 2/2010, SPN Zeitschriften Verlags GmbH, Hamburg, wird in Teil A der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.

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Pornosümpfe im WWW

„Das World Wide Web ist ein Informationsdschungel, in dem man Wissensschätze und kostbare Kommunikationsblumen ebenso findet wie skrupellose Datenräu­ber, Abzockmoskitos oder Porno­sümpfe.“

Regina Görner (CDU) zum Bericht „Kompetenzen in einer digital geprägten Kultur“ der Expertenkommission des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) , August 2010.

Aufklärung

YouTube startet Movies

YouTube hat unter Movies über 400 Filme in voller Länge eingestellt, und zwar kostenlos. Sortiert in sechszehn Kategorien (u.a. Action, Bollywood, Comedy, Doku, Horror, Mystery, Science-Fiction) stehen die Streifen im Stream zur Verfügung, beispielsweise Pool Party.

Homer Simpson

Nacktwahlkampf 1994

Zur Bundestagswahl 1994 zog Thomas Krüger blank. Heute ist er Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und Mitglied der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).

Ausweis mit Mängeln

Am 1. November 2010 startet die Einführung des ePA neuen Personalausweises. Bereits im Vorfeld wurden gravierende Mängel festgestellt. PlusMinus prüfte in Zusammenarbeit mit dem Chaos Computer Club die Basis-Lesegeräte. Offenbar ist es  problemlos möglich, sensible Daten abzufangen – einschließlich der geheimen PIN. Der PlusMinus-Bericht wird am heutigen Dienstag um 21.50 Uhr auf ARD versendet.

Zusätzlich schießt die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im jüngsten Halbjahresbericht gegen den Personalausweis, soweit er zur „Volljährigkeitsprüfung mittels persönlicher Identifizierung“ eingesetzt werden soll. Denn er sei „keinesfalls per se als Authentifizierungsinstrument geeignet, auch wenn im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu § 18 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAG) ausdrücklich festgehalten wird, dass der Personalausweis vom Personalausweisinhaber dazu verwendet werden kann, seine Identität gegenüber Dritten elektronisch nachzuweisen.“

Bunny Art

Vor 50 Jahren eröffnete Hugh Hefner in Chicago seinen ersten Playboy Club. Das war auch die Geburtsstunde des „Bunny“. Mit diesem Kosenamen für kleine Hasen wurden die Bedienungen der Clubs getauft, passend zu ihren umgenähten Badeanzügen mit Fellpuschel auf dem Po und Hasenohren auf dem Kopf.

Jetzt hat Playboy Enterprises zusammen mit dem Warhol Museum (Pittsburgh) mehr als zwanzig Künstler dazu eingeladen eine eigene Interpretation des Bunny vorzunehmen. Das Ergebnis ist ab dem 27. August 2010 in der Rotofugi Gallery (Chicago) zu besichtigen.

Bild: Tim Biskup, „The Gorgon“, 2010.

Der gefickte Esel

Wird ein Fussballverein zur Zahlung einer Geldstrafe durch das Verbandssportgericht verurteilt, weil ein Zuschauer durch den Zuruf „Fick Deinen Esel“ einen gegnerischen Spieler beleidigt, so hat der Verein gegen den Zuschauer einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung eines Gefälligkeitsverhältnisses eigener Art mit besonderen Sorgfaltspflichten im Sinne des §§ 280, 241 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB analog. (Leitsatz)

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