Archiv für den Monat: Januar 2010

On the Internet 50 percent is porn material

Es geht mal wieder um Zahlen. Der russische Ministerpräsident Wladimir Wladimirowitsch Putin sagt: „On the Internet 50 percent is porn material.“

Quelle: AFP

Pornostar kämpft gegen Sex

Manchmal kann zuviel Sex auch schlecht sein, findet US-Pornostar Sasha Grey. Bei einer Kampagne der Tierschutzorganisation Peta plädiert die 21-Jährige für mehr Geburtenkontrolle bei Hunden und Katzen.


Sasha Grey Promotes Animal Birth Control

iPad und Pron

Kaum hat Apple-Chef Steve Jobs das neue iPad präsentiert, denken bereits die ersten Nutzer über freihändigen Pornokonsum und Abwischbarkeit nach.

Update: Adobe Plays the Porn Card in Flash Campaign Against iPad

Jugendschutz 2.0

Anbieter von Social Networks und Zugangsprovider könnten demnächst stärker von den Jugendmedienschützern ins Visier genommen werden. Das legt ein aktueller Entwurf der Rundfunkkommission der Länder zur Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV-E) nahe.

Zu diesem Entwurf werden heute Unternehmen, Verbände und weitere Interessengruppen in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei angehört. Vorab sind u.a. die folgenden Stellungnahmen eingegangen: 1und1 Internet AG, BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., FSM Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V., Verbraucherzentrale Bundesverband.

Wesentliche Kritikpunkte sind der ausufernde Anbieterbegriff in § 3 Nr. 2 JMStV-E, Alterskennzeichnung und Sendezeitbegrenzung bei so genannten entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten in § 5 JMStV-E, die Definition von Jugendschutzsystemen in § 11 JMStV-E, die neuen Ordnungswidrigkeiten in § 24 JMStV-E sowie die fehlende Normenklarheit der vorgenannten Regelungen.

Eine merkwürdige Meinung vertritt der AK-Zensur zum Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags:

Im Bereich der Pornographie dient er nicht dem Schutz von Jugendlichen, sondern dient der Marktabschottung der inländischen Porno-Industrie vor ausländischer Konkurrenz. Der Beifall der deutschen Porno-Produzenten ist ihm daher sicher.

Ich halte die Ohren offen. Konnte aber bislang noch nicht den leisesten Beifall vernehmen. Hier liegt wohl ein kleines Missverständnis vor.

(Bild: Wikipedia)

Humanistische Bildung

Angeklagter: „Herr Vorsitzender, ich weiß doch, dass das Schwert des Columbus über mir schwebt!“

Richter: „Naja, seien sie froh, dass es nicht die Eier des Damokles sind.“

Damoklesschwert

Gefunden bei Stiller Beobachter

iNaked: Nacktscanner als iPhone-App

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Acht Monate Gefängnis wegen schwerer Kuppelei

Eine besondere Freude bereitete der Gaststätten-Geschäftsführer Kuno S. (30) aus einem Ort bei Konstanz seiner Ehefrau Inge (24) zum siebten Hochzeitstag: Er „schenkte“ ihr einen feurigen Liebhaber.

Jetzt stand der Ehemann wegen schwerer Kuppelei vor dem Konstanzer Schöffengericht. Kuno S.: „Wir führen eine ausgezeichnete Ehe. Allerdings bin ich etwas kühl und meine Frau ist sehr heißblütig.“

Mitten in der Nacht hatte der Geschäftsführer seinen Schallplatten-Jockey Rainer M. (22) aus dem Bett geholt. Kuno S.: „Ich möchte meiner Frau eine Freude bereiten. Sei doch so lieb und geh zu ihr ins Schlafzimmer.“ Rainer M. sauste sofort los.

Am nächsten Morgen umarmte die zierliche Inge ihren Ehemann: „Ein schöneres Geschenk hättest du mir nicht machen können.“

Noch dreimal übernachtete der Platten-Jockey bei seiner Chefin. Dann konnte er den Mund nicht mehr halten und plauderte.

Kuno S.: „Der verdammte Kerl hat sich vor meinen Gästen gebrüstet. Das hat mich natürlich auf die Palme gebracht.“

Der großzügige Ehemann drohte dem Jockey mit einem Küchenmesser. „Du undankbarer Strolch. Ich bringe dich um.“ Rainer M. lief zur Polizei. So kam die „Geschenk-Aktion“ heraus.

Das Urteil des Schöffengerichts für Kuno S.: acht Monate Gefängnis ohne Bewährung.

Der Verurteilte: „Ich begreife die Welt nicht mehr. Es kann doch unmöglich strafbar sein, wenn ich meiner Frau eine echte Freude bereite…“

Quelle: BILD vom 26. Januar 1968. Entnommen dem Medienarchiv68.de.

Gewidmet Richter Ballmann, Der Sex der frühen Jahre.

(Kopie)

Porno bleibt flach

Der Hype um 3D-Technologien auf der Elektronikmesse CES in Las Vegas war auch auf der parallel stattfindenden Adult Entertainment Expo (AEE) ein vorherrschendes Gesprächsthema. Das US-Produktionsstudio „Bad Girls in 3D“ übernahm die Vorreiterrolle, indem es ein Komplettsystem für 3D-Pornos vorstellte. Allerdings wird die Euphorie von den wenigsten Studios geteilt, weil die Kosten für Produktion und Vorführung noch zu hoch sind. Porno bleibt wohl flach.

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Abmahnungen wegen Dildoparty

Wer den Begriff „Dildoparty“ zu Werbezwecken verwendet, der muss seit einigen Wochen mit bösen Briefen rechnen. Denn die Kanzlei Hübsch & Weil verschickt für den Inhaber der gleichlautenden europäischen Marke (HABM-Registernummer 008317224, siehe unten) kostenpflichtige Abmahnungen. Interessantes Detail: Das deutsche PMA hatte im Jahr 2007 die Markenanmeldung Dildoparty wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 II Nr. 1 Markengesetz) zurückgewiesen. Das gleiche Schicksal dürfte auch die neue europäische Marke ereilen…

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Update: LG Hamburg, Urteil vom 15. Juli 2010 (Az.: 315 O 70/10)