Archiv für den Monat: November 2009

200% impotent und andere Juristenwitze

Verlegen sitzt die Frau beim Anwalt: „Ich will mich scheiden lassen.“ Fragt der Anwalt: „Und der Scheidungsgrund?“ – „Ach, mein Mann ist 200% impotent.“ – „Sie meinen total impotent“, korrigiert der Anwalt. „Nein, ich meine 200% impotent.“ – „Ja, was meinen Sie denn genau?“, fragt der Anwalt. Frau: „Ich meine, dass er schon total impotent war. Aber gestern ist er über den Teppich gestolpert und hat sich die Zunge abgebissen.“

Richter zum Prozessbeteiligten: „Sie beleidigen die Würde des Gerichts! Weshalb erscheinen Sie in Frauenkleidern?“ – „Aber in der Vorladung stand doch, in Sachen meiner Frau!“

Vaterschaftsprozess. Richter zur Mutter: „Hat der von Ihnen bezeichnete Mann Ihnen in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt?“
Mutter: „Nee, Herr Vorsitzender, gewohnt hat der nicht bei mir, der ist nur immer zum Bumsen erschienen.“

Eine Zeugin erscheint nicht vor Gericht, da sie kurz vor der Entbindung steht. Zwei Wochen später teilt ihr Anwalt mit: „Frau Schmidhuber hat entbunden. Sie kann jetzt wieder geladen werden.“

Prostitution ist schlecht für die Rente

Nimmt die Ehefrau während des Zusammenlebens ohne Kenntnis und Einverständnis des Ehemannes die Tätigkeit einer Prostituierten auf, ist der Versorgungsausgleich wegen grober Unbilligkeit gem. § 1587 c BGB teilweise auszuschließen.

OLG Bremen (NJW 2009, 3172) vom 7. Juli 2009, Az.: 4 UF 30/09

Frauenfußball am Sonntag

Rammstein landen auf dem Index

Liebe ist doch nicht für alle da – jedenfalls nicht, wenn es um Rammstein geht. Das Album gleichen Namens darf ab sofort nicht mehr an Minderjährige verkauft werden, weil es die Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen hat.

Entscheidung Nr. 5682 vom 5. November 2009

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„Hello Pussy“ als Marke (teilweise) nicht eintragungsfähig

Nach einem Beschluss des Bundespatentgerichts vom 10. September 2009 (Az.: 25 W (pat) 66/07 ) ist die Marke „Hello Pussy“ hinsichtlich der unter anderem beanspruchten Waren im Körper-, Gesundheitspflege- und Intimbereich wegen mangelnder Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Auszugsweise heißt es in der Entscheidung:

Das Wort „Pussy“ hat mehrere Bedeutungen. So ist es eine Bezeichnung der Vagina, einer intimen Freundin oder ein Katzenname (Küpper, Wörterbuch der Umgangssprache, Stuttgart, München, Düsseldorf, Leipzig 1997, S. 638 Stichwörter Pussy und Pussi). Im englischsprachigen Slang bedeutet „pussy“ darüber hinaus u.a. auch „women in general, with an implication of their being sexually available“ (vgl. Cassell’s Dictionary of Slang, 200, S.961). Wie der Ausdruck verstanden wird hängt dabei von den jeweiligen Umständen ab.

Bei Waren, die im Intimbereich Verwendung finden oder in besonderem Maße dazu dienen können, das Intimleben zu beeinflussen, wird die Bezeichnung „Hello Pussy“, selbst wenn sie nicht als vulgäre Anrede, sondern mehr neutral im Sinne von „intime Freundin“ verstanden würde, als bloße Werbeanpreisung dahingehend verstanden, dass die Waren für den Intimbereich bestimmt sind bzw. darauf einwirken sollen.

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Foto von marfis75

Weltmännertag und Frauenbrowser

Pünktlich zum Weltmännertag bietet das Schweizer Frauenportal Annabelle eine Spezialversion des Internet Explorer 8 an, die passend auf weibliche Bedürfnisse zugeschnitten sein soll. Entsprechend dem klassischen Rollenbild werden die Themen Mode und Shopping durch Web Slices unterstützt.

fashion

Vollständiger Artikel von Jürgen Seeger in iX.

Foto von jmv

VIAGRA vs. STYRIAGRA

+++ Pressemitteilung zu Halloween. Pfizer verklagt Kürbiskerne +++

Pfizer Inc. konnte sich erfolgreich in einem österreichischen Markenrechtsverletzungsverfahren zu seiner berühmten Marke VIAGRA durchsetzen. Pfizer machte geltend, dass die Bezeichnung „STYRIAGRA“ für den Vertrieb von blau gefärbten Kürbiskernen die Markenschutzrechte für seine Wortmarke VIAGRA verletze.

halloween

Vollständige Pressemitteilung von Pfizer.

Foto von euart.